Was leistet der BDL für seine Mitgliedsvereine?

  • Der BDL ist der Interessenvertreter seiner Mitgliedsvereine. In einer pluralistischen und durch demokratische Willensbildungsprozesse bestimmten Gesellschaft können die Interessen vieler Einzelner nur gemeinsam in der Öffentlichkeit vertreten und gegenüber dem Gesetzgeber und der Finanzverwaltung durchgesetzt werden. Dies galt und gilt auch für Lohnsteuerhilfevereine. Deshalb wurden bereits 1973 den Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) gegründet.
  • Der BDL setzt sich für die Anpassung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine an die sich ändernden wirtschaftlichen Verhältnisse ein, damit der Anteil der Arbeitnehmer und Rentner, die die kostengünstige Beratung im Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nehmen können, ständig wächst. Jüngster Beweis hierfür ist die Erweiterung der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine auf sämtliche Überschußeinkünfte sowie auf die mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben.
  • Der BDL steigert das allgemeine Ansehen und den Bekanntheitsgrad der Lohnsteuerhilfevereine durch Teilnahme an Fachveranstaltungen und durch eine intensive Pressearbeit.
  • Der BDL arbeitet mit der Finanzverwaltung auf vielen Gebieten, z.B. bei der Erstellung der jeweils neuen Einkommensteuerformulare, der Abfassung von Erlassen und der Durchführung von Klimatagungen zusammen.
  • Der BDL fördert die qualifizierte Ausbildung, Weiterbildung und Fortbildung der Mitarbeiter seiner Mitgliedsvereine durch Schulungsangebote und Fachrundschreiben.
  • Der BDL nennt über seinen Suchservice anfragenden Interessenten Beratungsstellen seiner Mitgliedsvereine in örtlicher Nähe.
  • Der BDL nimmt an den Sachverständigenanhörungen im Bundesfinanzministerium und im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zu Steuergesetzen teil.
  • Der BDL erarbeitet zu diesen Anhörungen umfangreiche schriftliche Stellungnahmen, in denen er die Interessen der Arbeitnehmer darlegt.
  • Der BDL setzt sich für die Schaffung eines Berufsbildes für die Leiter der Beratungsstellen in Lohnsteuerhilfevereinen ein.
  • Der BDL fördert die Pflege der Beziehung zur Finanzverwaltung durch ständige Kontakte zu den Oberfinanzdirektionen, den Landesämtern für Steuern und der Bundes- Landesfinanzämtern.
  • Der BDL verschafft den Mitgliedern seiner Mitgliedsvereinen und deren Mitarbeitern einen Preisnachlass beim Bezug des Handbuchs für Lohnsteuerhilfevereine, für das er auch Autoren stellt.
  • Der BDL vermittelt seinen Mitgliedsvereinen neue Mitglieder durch Kooperationen mit verschiedenen Gewerkschaften.
  • Der BDL verschafft seinen Mitgliedsvereinen Gebührenvorteile im Zertifizierungsverfahren des Zertifizierungsverbandes der Lohnsteuerhilfevereine, Berlin, dessen Mitglied er ist.