Entwicklung der Lohnsteuerhilfevereine

Lohnsteuerhilfevereine wurden bereits Anfang der sechziger Jahre gegründet und als Steuer- beratungsinstitution 1964 in der Abgabenordnung (AO) gesetzlich verankert (§ 107 a (3) Nr. 4 b AO).

Die Änderungen der tatsächlichen, insbesondere der wirtschaftlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer in der Vergangenheit und ein ständig komplizierteres Steuerrecht sowie eine für diesen Personenkreis unübersichtliche Rechtsprechung erforderten zu diesem Zeitpunkt bereits die steuerliche Beratung des durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers. Die herkömmlichen Beratungseinrichtungen konnten diese Bedürfnisse schon damals nicht erfüllen. Auch finanzielle Gründe und die insbesondere bei Arbeitnehmern bestehende "Hemmschwelle", die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, führten in diesen Jahren dazu, dass häufig auf steuerliche Beratung überhaupt verzichtet wurde und Lohnsteuerzahler in erheblichem Umfang zuviel Lohnsteuer entrichteten (so ausdrücklich der Deutsche Bundestag, BT-Drucksache vom 13.2.1964 IV/1929).

Die Bedeutung der tatsächlichen Umstände, die den Gesetzgeber 1964 veranlassten, Lohnsteuerhilfevereine mit der steuerlichen Beratung der Arbeitnehmer zu beauftragen, ist heute noch größer.

Das Steuerrecht ist komplizierter geworden. Die durchschnittlichen Einkommen sind gestiegen. Auch Arbeitnehmer erzielen häufig zusätzlich Einkünfte. Die Bildung von Wohneigentum steht heute auf der Wunschliste der Bundesbürger an erster Stelle. Dieses Eigentum wird als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente wegen der mit ihr verbundenen künftigen Unsicherheiten für die Alterssicherung des Arbeitnehmers immer wichtiger. Die Förderung der Familie, auch durch das Steuerrecht, ist eine wichtige Aufgabe aller politischer Parteien.