Kosten

Die Mitglieder der Lohnsteuerhilfevereine haben neben der einmaligen Aufnahmegebühr lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Nach dem Gesetz ist dieser Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Beratungsleistung zu entrichten, er ist ein als Beitrag pauschaliertes Leistungsentgeld und wird nach dem Einkommen des Mitglieds sozial gestaffelt.

Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag in Lohnsteuerhilfevereinen beträgt heute ca. 110,00 €. Die Vereine sind in ihrer Beitragsgestaltung autonom. Die meisten Vereine haben einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag, der in der Regel zwischen ca. 50,00 € und 290,00 € liegt. Die Mitgliedsbeiträge sind als Steuerberatungskosten in vielen Fällen steuerlich voll abzugsfähig und damit entsprechend dem jeweiligen Steuersatz tatsächlich niedriger. Mit der Bezahlung des Beitrags haben die Mitglieder einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins.

Neben dem Mitgliedsbeitrag - mit Ausnahme einer einmaligen Aufnahmegebühr - müssen für die verschiedenen Leistungen des Vereins keine zusätzlichen Gebühren bezahlt werden.

Der Austritt aus einem Lohnsteuerhilfeverein ist - je nach Vereinssatzung - i. d. R. jeweils zum Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung der regelmäßig dreimonatigen Kündigungsfrist möglich.