Willkommen beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e. V.

Auf den nachfolgenden Seiten können Sie sich einen Überblick über das Leistungsspektrum unseres Verbandes sowie die Arbeit der Lohnsteuer-hilfevereine verschaffen. Wir vertreten die ge- meinsamen Interessen unserer Lohnsteuerhilfe- vereine und deren Mitglieder gegenüber dem Ge- setzgeber und der Finanzverwaltung.

Unsere wichtigste Aufgabe ist dabei die Vertret- ung der einkommensteuerlichen Belange der Arbeit- nehmer.

Haben Sie Fragen oder suchen Sie nach Infor- mationen, die hier auf unseren Seiten nicht abgebildet sind? Kein Problem, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wir stehen Ihnen jederzeit als kompetenter An- sprechpartner zur Verfügung - zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

 
Erich Nöll
Geschäftsführer
Rechtsanwalt


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05.02.2010
Antragsveranlagung: Wegfall der zweijährigen Antragsfrist für VZ vor 2005

Fachrundschreiben Nr. 03/2010


05.02.2010
Kinderbetreuungskosten in VZ vor 2006: Kein Abzug als Werbungskosten

Fachrundschreiben Nr. 04/2010