Änderungen beim Berufsrecht für LStHV

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe sollen die Vorschriften zur beschränkten Hilfeleistung (bisher § 4 StBerG), zu den Ausnahmen vom Verbot der Hilfeleistung (§ 6 StBerG) sowie insbesondere die Vorschriften für Lohnsteuerhilfevereine (§§ 13 – 31 StBerG) modernisiert werden.

 

Nachfolgend können Sie die aktuellen Gesetzgebungsmaterialien downloaden: 

Regierungsentwurf

 

Der Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:

 

15.11.2023        Bundestag Finanzausschuss 1. Durchgang

31.01.2024        Abschließende Beratung im BT-Finanzausschuss

02.02.2024        Bundestag 2./3. Lesung

07.03.2024        Beratung im BR-Finanzausschuss

22.03.2024        2. Beratung Bundesrat

 

Das Gesetz soll am 1. Mai 2024 in Kraft treten.

 

Eine Bewertung der Änderungen werden wir nach Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens vornehmen.

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