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13.12.2023

Öffentliche Anhörung zum Steuerberatungsgesetz

Der BVL war als Sachverständiger zur Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum „Regierungsentwurf zur Neuregelung beschränkter und unentgeltlicher geschäftsmäßiger Hilfeleistungen in Steuersachen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der steuerberatenden Berufe“ eingeladen.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Hilfeleistung in Steuersachen neu geregelt werden. Grundsätzlich bewertete der BVL die Neuregelungen positiv. Die Vorhaben sind wirksame Schritte, um die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission zu erreichen. Insoweit waren sich die Sachverständigen überwiegend einig.

Deutliche Kritik äußerte Uwe Rauhöft, BVL-Vorstandsvorsitzender, an den vorgesehenen Verschärfungen für Lohnsteuerhilfevereine. So sollen sich Beratungsstelleileiter bei Beschlüssen der Vertreterversammlung künftig wegen einer Interessenkollision enthalten müssen. Zum einen sind die Begriffe unbestimmt. Zum anderen stellt dies einen unzulässigen Eingriff in die Vereinsautonomie eines Lohnsteuerhilfevereins dar, weil Mitspracherechte der Mitglieder eingeschränkt werden.

Außerdem fordert der BVL, dass die Einnahmegrenzen bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung wegfallen müssen, um die Bestandsmitglieder mit Immobilien weiter beraten zu dürfen. Die stark steigenden Mieten und Nebenkosten führen bei Arbeitnehmern und Rentnern oftmals dazu, dass die jetzigen Grenzen überschritten werden und Lohnsteuerhilfevereine nicht mehr beraten dürfen. Sachdienlich wäre eine Abkehr von Warmmiete zur Nettokaltmiete als Bemessungsgrundlage, sodass Nebenkosten bei der Einnahmegrenze nicht mehr berücksichtigt werden.

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